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Mietbedingungen der camperboerse, einer Marke der DERTOUR Deutschland GmbH
(Stand März 2024) 

Die nachfolgenden Bestimmungen sowie die Anmietbedingungen (im Folgenden „Anbieterbedingungen“ genannt) der Mietstation bzw. des Mietfahrzeuganbieters, von welcher/welchem Sie das Fahrzeug übernehmen (im Folgenden „Mietstation“ genannt) werden Inhalt des zwischen Ihnen und uns zu Stande kommenden Mietvertrages über die Anmietung von PKW, Motorrädern und Campern (im Folgenden „Mietvertrag“ genannt). Sie ergänzen die gesetzlichen Vorschriften der §§ 535 ff. BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) und füllen diese aus.

Abweichende Bestimmungen in den jeweiligen Leistungsbeschreibungen, Anbieterbedingungen sowie individuelle Vereinbarungen haben Vorrang vor diesen Mietbedingungen.

1.    Abschluss des Mietvertrages / Verpflichtung für Mitreisende                                             

1.1.    Für alle Buchungswege (z.B. im Reisebüro, direkt bei uns, telefonisch, online etc.) gilt:
a)    Grundlage dieses Angebots sind unsere Leistungsbeschreibung und die jeweiligen Anbieterbedingungen, soweit Ihnen diese bei der Buchung vorliegen. Vermittler sowie die Mietstation bzw. der Mietfahrzeuganbieter sind nicht bevollmächtigt, Vereinbarungen in unserem Namen zu treffen, Auskünfte zu geben oder Zusicherungen zu machen, die den vereinbarten Inhalt des Mietvertrages abändern, über die vertraglich zugesagten Leistungen hinausgehen oder im Widerspruch zur Leistungsbeschreibung stehen. Leistungsbeschreibungen, die nicht von uns herausgegeben werden, sind für unsere Leistungspflicht nicht verbindlich, soweit sie nicht durch Vereinbarung mit Ihnen zum Inhalt des Mietvertrags gemacht wurden.
b)    Sie haben für alle Vertragsverpflichtungen von Reisenden, für die Sie die Buchung vornehmen, wie für Ihre eigenen einzustehen, soweit Sie diese Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen haben.
c)    Weicht der Inhalt unserer Mietbestätigung vom Inhalt der Buchung ab, so liegt ein neues Angebot vor, an das wir für die Dauer von zehn Tagen gebunden sind. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebots zustande, soweit wir bezüglich des neuen Angebots auf die Änderung hingewiesen haben und Sie uns innerhalb der Bindungsfrist die Annahme durch ausdrückliche Erklärung oder Leisten der Zahlung erklären.
1.2.    Für die Buchung, die mündlich, telefonisch, schriftlich, per E-Mail, SMS oder per Telefax erfolgt, gilt:
a)    Mit der Buchung bieten Sie uns den Abschluss des Mietvertrages verbindlich an.
b)    Der Vertrag kommt mit dem Zugang unserer Bestätigung zustande. Bei oder unverzüglich nach Vertragsschluss übermitteln wir Ihnen eine Bestätigung auf einem dauerhaften Datenträger (welcher es Ihnen ermöglicht, die Erklärung unverändert so aufzubewahren oder zu speichern, dass sie Ihnen in einem angemessenen Zeitraum zugänglich ist, z.B. auf Papier oder per E-Mail. 
1.3.    Bei Buchungen im elektronischen Geschäftsverkehr (z.B. Internet, App, Telemedien) gilt für den Vertragsabschluss:
a)    Der Ablauf der elektronischen Buchung wird Ihnen in der entsprechenden Anwendung erläutert.
b)    Zur Korrektur Ihrer Eingaben, zur Löschung oder zum Zurücksetzen des gesamten Buchungsformulars steht Ihnen eine entsprechende Korrekturmöglichkeit zur Verfügung, deren Nutzung erläutert wird.
c)    Die zur Durchführung der elektronischen Buchung angebotenen Vertragssprachen sind angegeben. 
d)    Soweit wir den Vertragstext speichern, werden Sie darüber und über die Möglichkeit zum späteren Abruf des Vertragstextes unterrichtet.
e)    Mit Betätigung des Buttons (der Schaltfläche) "zahlungspflichtig buchen“ oder mit vergleichbarer Formulierung bieten Sie uns den Abschluss des Mietvertrages verbindlich an.
f)    Wir bestätigen Ihnen den Eingang Ihrer Buchung unverzüglich auf elektronischem Weg (Eingangsbestätigung).
g)    Die Übermittlung der Buchungsanmeldung durch Betätigung des Buttons begründet für Sie keinen Anspruch auf das Zustandekommen eines Vertrages. 
h)    Der Vertrag kommt zustande, sobald Ihnen unsere Bestätigung auf einem dauerhaften Datenträger zugegangen ist. Erfolgt die Bestätigung sofort nach Betätigung des Buttons "zahlungspflichtig buchen“ durch entsprechende unmittelbare Darstellung der Bestätigung am Bildschirm, so kommt der Mietvertrag mit Darstellung dieser Bestätigung zustande. In diesem Fall bedarf es auch keiner Zwischenmitteilung über den Eingang der Buchung gemäß Buchstabe f) oben, soweit Ihnen die Möglichkeit zur Speicherung auf einem dauerhaften Datenträger und zum Ausdruck der Bestätigung angeboten wird. Die Verbindlichkeit des Mietvertrages ist jedoch nicht davon abhängig, dass Sie diese Möglichkeiten zur Speicherung oder zum Ausdruck tatsächlich nutzen.
1.4.    Wir weisen darauf hin, dass nach den gesetzlichen Vorschriften der §§ 312 ff. BGB für die von uns angebotenen Mietverträge über Kraftfahrzeuge, die im Fernabsatz abgeschlossen wurden (insbes. per Brief, Telefonanruf, Telekopie, E-Mail, SMS sowie Telemedien und Onlinedienste), kein Widerrufsrecht besteht.

2.    Bezahlung / Mietunterlagen

2.1.    Nach Vertragsabschluss wird eine Anzahlung in Höhe von 20% des Reisepreises zur Zahlung fällig. Die Restzahlung wird 28 Tage vor Reisebeginn fällig. Bei kurzfristigen Anmietungen bis 28 Tage vor Mietbeginn wird der Mietpreis unmittelbar in voller Höhe zur Zahlung fällig. Der Mietpreis versteht sich exklusive aller Verbrauchkosten, wie insbesondere Kraftstoff (Benzin, Diesel), Strom, Mautgebühren, Parkgebühren. Das Fahrzeug ist mit wenigstens dem gleichen Tankfüllstand oder Ladestand wie bei Fahrzeugübernahme durch Sie zurückzugeben, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist. Wir bzw. die Mietstation sind berechtigt eine angemessene Vergütung für den Ausgleich etwaiger Mindermengen zzgl. eines Aufschlages für den verbundenen Aufwand (Energiekosten, Personalkosten, Nutzungsausfallzeiten, etc.) zu berechnen. Sofern Sie das Fahrzeug nicht pünktlich zum vereinbarten Rückgabezeitpunkt an der vereinbarten Rückgabestelle zurückgeben, sind wir bzw. die Mietstation berechtigt, pro angefangenem Tag einen weiteren Miettag gem. aktuell gültigem Tarif zu berechnen und Ihr hinterlegtes Zahlungsmittel entsprechend zu belasten.
2.2.    Bei Bezahlung per Kreditkarte erfolgt die Belastung Ihres Kontos automatisch direkt nach Buchung.
2.3.    Leisten Sie die Zahlung nicht entsprechend den vereinbarten Zahlungsfälligkeiten, obwohl wir zur ordnungsgemäßen Erbringung der vertraglichen Leistungen bereit und in der Lage sind und zu Ihren Gunsten kein gesetzliches oder vertragliches Zurückbehaltungsrecht besteht, so sind wir berechtigt, nach Mahnung mit Fristsetzung vom Mietvertrag zurückzutreten und Sie mit Rücktrittskosten gemäß Ziffer 4.2 Satz 2 bis 4.5 zu belasten. Sie kommen spätestens in Verzug, wenn Sie nicht innerhalb von 30 Tagen nach Fälligkeit und Zugang einer Rechnung oder gleichwertigen Zahlungsaufstellung leisten, sofern Sie auf diese Folgen in der Rechnung oder Zahlungsaufstellung besonders hingewiesen worden sind. Eines solchen Hinweises bedarf es nicht, wenn Sie den Mietvertrag nicht als Verbraucher geschlossen haben. Wenn der Zeitpunkt des Zugangs der Rechnung oder Zahlungsaufstellung unsicher ist, kommen Sie, wenn Sie nicht Verbraucher sind, spätestens 30 Tage nach Fälligkeit und Empfang der Gegenleistung in Verzug.
2.4.    Die Mietunterlagen werden grundsätzlich etwa 21 Tage vor Mietbeginn, bei kurzfristigen Buchungen erforderlichenfalls innerhalb von 24 Stunden erstellt. Der Versand der Mietunterlagen erfolgt in der Regel per E-Mail oder in gedruckter Form an Ihren Reisevermittler, über den Sie die Mietleistungen gebucht haben, oder nach entsprechender Vereinbarung per E-Mail oder in gedruckter Form an Sie direkt.

3.    Leistungsänderungen / Verfügbarkeit

3.1.    Wenn kein Fahrzeug der von Ihnen gebuchten Kategorie verfügbar ist, wird die Mietstation Ihnen zum vereinbarten Mietpreis (ohne Aufpreis) nach Möglichkeit ein Fahrzeug einer höheren Kategorie zur Verfügung zu stellen.
3.2.    Sollte lediglich die Zurverfügungstellung eines Fahrzeugs niedrigerer Kategorie möglich sein und Sie der Anmietung eines solchen Fahrzeuges zustimmen, haben Sie Anspruch auf Erstattung des Differenzbetrages zwischen dem von Ihnen gezahlten Betrag und dem zum Zeitpunkt der Übergabe des Fahrzeugs gültigen Tarifs für ein Fahrzeug der zur Verfügung gestellten Kategorie.
3.3.    Sollte ausnahmsweise kein Fahrzeug verfügbar sein oder Sie der Anmietung eines Fahrzeugs einer niedrigeren Kategorie nicht zustimmen, haben Sie Anspruch auf vollständige Erstattung des von Ihnen gezahlten Betrages. Bitte wenden Sie sich hierzu an unseren Kundenservice.
3.4.    Sollte die Mietstation ein von Ihnen gebuchtes Extra (z.B. mobiles Navigationsgerät) nicht bereitstellen können, haben Sie Anspruch auf Erstattung des von Ihnen betreffend des auf das jeweiligen Extras, welches nicht zur Verfügung gestellt werden kann, entfallenden Betrages.
3.5.    Die Regelungen dieser Ziffer sind abschließend, sofern zwingende gesetzliche Vorschriften nicht entgegenstehen.

4.    Stornierung durch den Kunden / Stornierungskosten 

4.1.    Sie können Ihre Buchung jederzeit vor dem Tag der geplanten Fahrzeugübergabe stornieren. Die Stornierung ist uns gegenüber zu erklären. Wir empfehlen Ihnen, die Stornierung auf einem dauerhaften Datenträger zu erklären.
4.2.    Sofern Sie nicht vor dem Tag der geplanten Fahrzeugübergabe stornieren und das Fahrzeug nicht abholen, haben Sie keinen Anspruch auf Erstattung, der Mietpreis wird in voller Höhe berechnet. Es bleibt Ihnen in jedem Fall der Nachweis gestattet, dass weder uns noch der Mietstation ein Schaden entstanden ist oder der uns oder der Mietstation entstandene Schaden wesentlich geringer als der Mietpreis ist.
4.3.    Sofern Sie Ihre Buchung vor dem Tag der geplanten Fahrzeugübergabe stornieren, berechnen wir Ihnen eine Stornierungsgebühr. Die Höhe der Stornierungsgebühr haben wir unter Berücksichtigung des Zeitraums zwischen der Stornierungserklärung und dem geplanten Mietbeginn sowie unter Berücksichtigung der erwarteten Ersparnis von Aufwendungen und des erwarteten Erwerbs durch anderweitige Verwendungen der Mietsache pauschaliert (im Folgenden „Stornierungspauschale“ genannt). Die Stornierungspauschalen entnehmen Sie bitte nachstehender Ziffer 15 dieser Mietbedingungen.
4.4.    Es bleibt Ihnen in jedem Fall der Nachweis gestattet, dass weder uns noch der Mietstation ein Schaden entstanden ist oder der uns oder der Mietstation entstandene Schaden wesentlich geringer als die Stornierungsgebühren ist.
4.5.    Wir behalten uns vor, anstelle der vorstehenden Stornierungspauschalen eine höhere, individuell berechnete Stornierungsgebühr zu fordern, soweit wir nachweisen, dass uns wesentlich höhere Aufwendungen als die jeweils anwendbare Stornierungspauschale entstanden sind. In diesem Fall sind wir verpflichtet, die geforderte Entschädigung unter Berücksichtigung der ersparten Aufwendungen sowie abzüglich dessen, was wir durch anderweitige Verwendung der Mietsache erwerben, konkret zu beziffern und zu begründen.

5.    Umbuchungen / Ersatzteilnehmer 

Nach Vertragsabschluss haben Sie keinen Anspruch auf Änderungen insbesondere hinsichtlich des Mietzeitraums, des Ortes der Fahrzeugübergabe oder der Fahrzeugart (Umbuchung). Soll auf Ihren Wunsch dennoch eine Umbuchung – sofern möglich - vorgenommen werden, so entstehen uns in der Regel die gleichen Kosten wie bei einer Stornierung Ihrerseits. Wir müssen Ihnen daher die Kosten in gleicher Höhe berechnen, wie sie sich im Umbuchungszeitpunkt für eine Stornierung ergeben hätten. Bei anderweitigen, geringfügigen Änderungen berechnen wir jedoch nur ein Bearbeitungsentgelt in Höhe von EUR 30/CHF 40. Es bleibt Ihnen insoweit der Nachweis gestattet, dass uns kein Schaden entstanden ist oder der uns entstandene Schaden wesentlich geringer als die Stornierungs- oder Bearbeitungsgebühr ist.

6.    Nicht in Anspruch genommene Leistung 

Nehmen Sie einzelne Leistungen, zu deren vertragsgemäßer Erbringung wir bereit und in der Lage waren, nicht in Anspruch aus Gründen, die Ihnen zuzurechnen sind, haben Sie keinen Anspruch auf anteilige Erstattung des Mietpreises. Dies gilt insbesondere bei früherer Rückgabe des Fahrzeugs.

7.    Kündigung aus verhaltensbedingten Gründen

Wir oder die Mietstation können vom Mietvertrag zurücktreten bzw. diesen ohne Einhaltung einer Frist kündigen und die Übergabe eines Fahrzeuges verweigern, wenn Sie ein Verhalten zeigen, welches vermuten oder befürchten lässt, dass Sie oder einer Ihrer Mitfahrer zur sicheren Teilnahme am Straßenverkehr nicht in der Lage sind oder eine erheblichen Gefahr von Ihnen oder einem Ihrer Mitfahrer für das Mietfahrzeug, Sie oder einen Ihrer Mitfahrer oder andere Verkehrsteilnehmer ausgeht (z.B. Sie oder einer Ihrer Mitfahrer stehen erkennbar unter dem Einfluss von Drogen oder Alkohol, verhalten sich aggressiv gegenüber dem Personal der Mietstation oder anderen Verkehrsteilnehmern, z.B. indem Sie diese bedrohen, haben Vorstrafen im Zusammenhang mit nicht unerheblichen Verkehrsdelikten).
Im Falle einer Kündigung oder eines Rücktritts nach den Bestimmungen dieser Ziffer 7. haben Sie keinen Anspruch auf Erstattung, der Mietpreis wird in voller Höhe berechnet. Es bleibt Ihnen in jedem Fall der Nachweis gestattet, dass weder uns noch der Mietstation ein Schaden entstanden ist oder der uns oder der Mietstation entstandene Schaden wesentlich geringer als der Mietpreis ist.

8.    Kündigung mangels Erfüllung von Voraussetzungen

Ferner können wir oder die Mietstation vom Mietvertrag zurücktreten bzw. diesen ohne Einhaltung einer Frist kündigen und die Übergabe eines Fahrzeuges verweigern, wenn Sie bzw. der vorgesehene Fahrer nicht in der Lage sind bei der Mietstation eine für das unbegleitete Führen eines Fahrzeugs der gemieteten Kategorie am Anmietort erforderliche und für die gesamte Mietdauer gültige Fahrerlaubnis vorzulegen oder ein etwaiges nach den gesetzlichen Vorschriften am Ort der Mietstation bestehendes oder in unserer Leistungsbeschreibung festgelegtes Mindestalter für die Anmietung von Mietfahrzeugen der gebuchten Kategorie nicht erfüllen. Gleiches gilt im Falle der Überschreitung eines Höchstalters oder wenn bei Überschreitung einer bestimmten Altersgrenze zusätzliche Dokumente erforderlich sind, welche an der Mietstation nicht vorgelegt werden können.

Sofern die von Ihnen bei der Mietstation vorgelegten Unterlagen das Anmieten und Führen eines Fahrzeugs einer anderen als der gebuchten Kategorie erlauben, wird sich die Mietstation zunächst um Bereitstellung eines Fahrzeugs einer solchen Kategorie bemühen, sofern Sie mit der Anmietung eines solchen Fahrzeugs einverstanden sind und ein solches verfügbar ist. Ein Anspruch auf Zurverfügungstellung eines Fahrzeugs einer anderen, als der gebuchten Kategorie besteht jedoch nicht. Etwaige Mehrkosten sind von Ihnen zu tragen. Ein Erstattungsanspruch betreffend eine etwaigen Differenz zwischen dem aktuellen Tarif für das tatsächlich zur Verfügung gestellte Fahrzeug und dem von Ihnen gezahlten Mietpreis besteht nicht.

Im Falle einer Kündigung oder eines Rücktritts nach den Bestimmungen dieser Ziffer 8. haben Sie keinen Anspruch auf Erstattung, der Mietpreis wird in voller Höhe berechnet. Es bleibt Ihnen in jedem Fall der Nachweis gestattet, dass weder uns noch der Mietstation ein Schaden entstanden ist oder der uns oder der Mietstation entstandene Schaden wesentlich geringer als der Mietpreis ist.

9.    Mitwirkungspflichten des Mieters

9.1.    Mietunterlagen
Bitte informieren Sie uns oder den Reisevermittler, über den Sie das Mietfahrzeug gebucht haben, rechtzeitig, sollten Sie die erforderlichen Mietunterlagen nicht innerhalb mitgeteilter Fristen erhalten haben.
9.2.    Mängelanzeige / Abhilfeverlangen
Wird das Fahrzeug nicht oder nicht frei von Mängeln von der Mietstation zur Verfügung gestellt, so können Sie Abhilfe verlangen. Dazu bedarf es – unbeschadet unserer vorrangigen Leistungspflicht – Ihrer Mitwirkung. Deshalb sind Sie verpflichtet, alles Ihnen Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen und eventuell entstehenden Schaden möglichst gering zu halten oder ganz zu vermeiden.
Soweit wir infolge einer schuldhaften Unterlassung der Mängelanzeige nicht Abhilfe schaffen konnten, stehen Ihnen weder Minderungsansprüche noch Schadensersatzansprüche zu.
Sie sind verpflichtet, Ihre Mängelanzeige unverzüglich unserem örtlichen Vertreter zur Kenntnis zu geben. Ist ein örtlicher Vertreter nicht vorhanden und vertraglich nicht geschuldet, sind uns etwaige Reisemängel unter den unten angegebenen Kontaktdaten oder der mitgeteilten Kontaktstelle zur Kenntnis zu bringen; über die Erreichbarkeit unseres örtlichen Vertreters bzw. unserer örtlichen Kontaktstelle wird in der Mietbestätigung und/oder den Mietunterlagen unterrichtet.
Geben Sie bitte in jedem Fall die in den Mietunterlagen genannte Vorgangsnummer, das Reiseziel und die Mietdaten an.
Sie können jedoch die Mängelanzeige auch Ihrem Reisevermittler, über den Sie das Mietfahrzeug gebucht haben, zur Kenntnis bringen. Unser örtlicher Vertreter ist beauftragt, für Abhilfe zu sorgen, sofern dies möglich ist. Er ist jedoch nicht befugt, Ansprüche anzuerkennen.
9.3.    Fristsetzung vor Kündigung
Wollen Sie den Mietvertrag wegen eines Mangels, sofern er erheblich ist, kündigen, haben Sie uns zuvor eine angemessene Frist zur Abhilfeleistung zu setzen. Dies gilt nur dann nicht, wenn wir die Abhilfe verweigern oder wenn eine sofortige Abhilfe notwendig ist.
9.4.    Nutzung des Fahrzeugs
Sie sind verpflichtet,
•    bei der Nutzung des Fahrzeugs die erforderliche Sorgfalt und Sachkunde anzuwenden, 
•    das Fahrzeug nur in dem Land, in welchem sich die Mietstation befindet zu nutzen und nicht aus diesem Land zu verbringen oder verbringen zu lassen, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes mit Ihnen vereinbart ist,
•    das Fahrzeug nur in Übereinstimmung mit den gesetzlichen Bestimmungen des Landes, in dem Sie fahren und nur auf rechtmäßige Weise und nur für gesetzlich zulässige Zwecke zu nutzen,
•    den richtigen Kraftstoff und/oder das mit dem Fahrzeug bereitgestellte oder ein kompatibles Ladekabel sowie kompatible Ladesäulen zu verwenden,
•    das Fahrzeug zu verschließen und sicherzustellen, dass alle Fenster, Dachöffnungen, abnehmbaren Dachverkleidungen sowie die Motorhaube ordnungsgemäß verschlossen sind, wenn und solange Sie das Fahrzeug nicht nutzen, 
•    die Nutzung des Fahrzeugs sofort zu unterbrechen, sobald dies ohne Gefahren möglich ist und die Mietstation unverzüglich hierüber zu benachrichtigen, wenn Sie einen Defekt am Fahrzeug feststellen.
•    Es ist insbesondere nicht erlaubt, 
•    anderen als den autorisierten Fahrern die Nutzung des Fahrzeugs zu erlauben oder
•    das Fahrzeug für folgende Zwecke zu nutzen:
- für jegliche Form des Motorsports, egal ob Profi- oder Amateur- Motorsport oder vergleichbare Aktivitäten;
- für Fahrten auf unbefestigtem Gelände;
- als Zugfahrzeug für andere Fahrzeuge oder Anhänger;
- zum Transport von gefährlichen, entflammbaren, explosiven, ätzenden oder brennbaren Materialien mit Ausnahme von Mineralölen oder ähnlichen Produkten gemäß lokalem geltendem Recht und dem für den Betrieb des Fahrzeugs notwendigen Strom, Kraftstoff oder Gas.
9.5.    Unfälle, Diebstahl und Schäden.
Sie müssen unverzüglich die Polizei, die Mietstation, die Versicherung und uns benachrichtigen, wenn das Fahrzeug in einen Unfall oder Schadensfall verwickelt wurde, selbst wenn kein Dritter daran beteiligt war. Binnen 48 Stunden nach dem Schadensfall müssen Sie uns ein ordnungsgemäß ausgefülltes Schadensbericht-Formular übermitteln, einschließlich der Kontaktdaten der beteiligten Parteien.

10.    Haftung

10.1.    Unsere vertragliche Haftung für Schäden, die nicht Körperschäden sind und nicht schuldhaft herbeigeführt wurden, ist auf den dreifachen Mietpreis beschränkt.
10.2.    Unsere deliktische Haftung für Schäden, die nicht Körperschäden oder solche der sexuellen Selbstbestimmung sind und nicht schuldhaft herbeigeführt wurden, ist auf den dreifachen Mietpreis beschränkt.
10.3.    Wir haften nicht für Schäden an oder den Verlust von Ihnen oder Ihren Mitfahrern in das Fahrzeug verbrachten oder in dem Fahrzeug bei Rückgabe zurückgelassenen oder vergessenen Gegenständen.
10.4.    Möglicherweise über die in Ziffern 10.1. bis 10.3. hinausgehende Ansprüche nach internationalen Übereinkünften oder auf solchen beruhenden gesetzlichen Vorschriften bleiben von den Beschränkungen unberührt.
10.5.    Sie haften nach den gesetzlichen Haftungsregeln. Dies gilt insbesondere im Falle von Zerstörung, Untergang, Beschädigung oder Verlust des Fahrzeugs, sofern und soweit der Anspruch gegen Sie der Höhe nach nicht in jedem individuellen Schadensfall („Schadensereignis“) auf einen etwaig mit uns vereinbarten Selbstbehalt bzw. auf die Summe einer etwaig mit uns vereinbarten Haftungsreduzierung, deren jeweiligen Voraussetzungen erfüllt sind, beschränkt ist. Ein vereinbarter Selbstbehalt wird für jedes Schadensereignis einmal erhoben (bei einem Selbstbehalt iHv. € 500,-- und 3 Schadensereignissen während Ihrer Mietzeit werden also € 1.500,-- erhoben). Mehrere zeitlich zusammenhängende Schäden, die dieselbe Ursache haben, gelten als ein einziges Schadensereignis. Eine Haftungsreduzierung entfällt, wenn Sie den Fahrzeugverlust oder die Fahrzeugbeschädigung  vorsätzlich verursacht haben oder Sie eine Vertragspflicht vorsätzlich verletzt haben und die Verletzung dieser Vertragspflicht für den Schadenseintritt ursächlich war. Wir weisen darauf hin, dass auch der Versicherungsschutz im Falle von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit eingeschränkt sein kann oder entfallen kann. Näheres hierzu entnehmen Sie bitte den Versicherungsbedingungen.
Es steht Ihnen frei nachzuweisen, dass ein Schaden nicht entstanden oder wesentlich niedriger ist als die geforderte Schadenssumme aufgrund des Schadenereignisses, des Selbstbehalts oder des Betrags der Haftungsreduzierung.
10.6.    Sie haften nicht für Kosten oder Schäden, deren Ursache nachweislich eine mangelhafte Wartung durch die Mietstation war oder die von einer Herstellergarantie gedeckt sind.
10.7.    Sie haften für alle während der Mietdauer im Zusammenhang mit Ihrer Fahrzeugnutzung anfallenden Bußgelder sowie unbezahlte Parkgebühren, Mautgebühren oder Tank- oder Laderechnungen. Für die Bearbeitung dieser Bußgelder und Entgelte sind wir und die Mietstation berechtigt eine angemessene Bearbeitungsgebühr zu berechnen. Es steht Ihnen frei nachzuweisen, dass ein Schaden nicht entstanden oder wesentlich niedriger ist als die Bearbeitungsgebühr.
10.8.    Sie haften dafür, dass alle Zusatzfahrer im Mietvertrag aufgeführt werden und dass alle Mitfahrer, die Sie im Fahrzeug mitnehmen, diese Mietvertragsbedingungen und die Mietbedingungen der Mietstation beachten. Sie haften für alle Bußgelder, Kosten und Schäden, die uns entstehen, weil ein Zusatzfahrer oder Mitfahrer die Mietvertragsbedingungen nicht befolgt.

11.    Geltendmachung von Ansprüchen: Adressat, Information über Verbraucherstreitbeilegung

11.1.    Ansprüche haben Sie uns gegenüber geltend zu machen. Die Geltendmachung kann auch über den Reisevermittler erfolgen, wenn das Mietfahrzeug über diesen Reisevermittler gebucht war. Eine Geltendmachung auf einem dauerhaften Datenträger wird empfohlen.
11.2.    Wir weisen darauf hin, dass wir nicht an einer freiwilligen Verbraucherstreitbeilegung teilnehmen. Wir weisen für alle Reiseverträge, die im elektronischen Rechtsverkehr geschlossen wurden, auf die europäische Online-Streitbeilegungs-Plattform http://ec.europa.eu/consumers/odr hin.

12.    Verjährung 

Etwaige Schadensersatzansprüche uns gegenüber verjähren nach der gesetzlichen Regelverjährungsfrist gemäß §§ 195, 199 BGB. 

13.    Reiseschutz (Reiserücktrittsversicherung u.a.)

Bitte beachten Sie, dass im vereinbarten Mietpreis lediglich eine Versicherung mit begrenztem Deckungsumfang enthalten und von Ihnen im Schadensfall ein Selbstbehalt zu leisten ist. Deshalb empfiehlt sich der Abschluss des Allianz CDW- Selbstbeteiligungs-Ausschlusses der AWP P&C S.A Niederlassung für Deutschland, Bahnhofstrasse 16, 85609 Aschheim (bei München). Er beinhaltet eine Übernahme einer etwaigen Selbstbeteiligung der Allianz von bis zu € 5.500,--. 

14.    Datenschutz

Wir erheben bei Ihrer Buchung personenbezogene Daten, die für die Erfüllung und Durchführung des Mietvertrages erforderlich sind. Diese Daten werden von uns elektronisch gespeichert, verarbeitet und - soweit es für den Vertragszweck erforderlich ist - an Dritte, z.B. Leistungsträgerübermittelt.
Wenn Sie bei der Buchung Ihres Mietvertrags Ihre E-Mail-Adresse angeben, verwenden wir diese, um Sie über vergleichbare Mietangebote unseres Unternehmens zu informieren. Sollten Sie die Zusendung von Informationen nicht wünschen, können Sie dieser Nutzung jederzeit widersprechen, ohne dass hierfür andere als die Übermittlungskosten nach den Basistarifen entstehen. Hierauf werden wir Sie auch bei jeder Verwendung Ihrer E-Mail-Adresse zu diesem Zweck noch einmal hinweisen. Alternativ können Sie dem Erhalt von E-Mails bereits bei der Buchung widersprechen.
Die Fahrzeuge können von der Mietstation mit Systemen zur Fahrzeugortung und Tracking-Systemen ausgestattet sein, um das Fahrzeug im Falle eines Unfalls oder einer Panne oder falls es gestohlen oder nicht an die Mietstation zurückgebracht wird zu orten. 

15.    Stornierungspauschalen (vgl. Ziffern 4.2 bis 4.4)

Die jeweilige Höhe der Stornierungspauschale ist von der gewählten Mietleistung und dem Zeitpunkt des Zugangs Ihrer Stornierungserklärung bei uns abhängig. Haben Sie mehrere Mietleistungen mit Einzelpreisen zusammengestellt, so ist die Entschädigung anhand der nachstehend dargestellten Pauschalen jeweils einzeln zu ermitteln und anschließend zu addieren. Bitte beachten Sie etwaige vorrangig anzuwendende Abweichungen in den einzelnen Leistungsbeschreibungen. 

Die Stornierungspauschalen sind wie folgt gestaffelt:

Anbieter:

camperboerse

Eine Marke der
DERTOUR Deutschland GmbH
Humboldtstraße 140-144
51149 Köln

Tel.: +49 (0)2203 42-0
info@camperboerse.com

Sitz und Amtsgericht: Köln - HRB 53152
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer: DE811177889
Geschäftsführer: Dr. Ingo Burmester (Sprecher), Mark Tantz, Britta Fischer

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